Nachtfischpass bestimmungen


Nur Mitglieder und neue Mitglieder ab 16 Jahren dürfen Nachts fischen am Loch Roelofsen/Jalink.


1. Diese erlauben ist nur Gültig in Kombination mit unserem Fischpass Und gibt dem Inhaber die Erlaubnis, ab 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang zu fischen.

2. Bestimmungen wie beschrieben im unseren Fischpass Bestimmungen, bleiben während der Nachtstunden uneingeschränkt gültig.

3.Überschritt von einer dieser Regeln von De Alver, eine Gesetzliche Bestimmung oder ein uberschritt unsere Verbote oder Bedingungen, führt unwiderruflich zum Entzug dieser Nachtangeln Erlaubnis.


Zusätzliche Bedingungen "Loch Roelofsen / Jalink":

  1. Diese Nachtangellizenz gilt nur für Mitglieder ab 16 Jahren, die im Besitz sind in ein gültigen Fischpass unserem Angelverein.
  2. Es dürfen maximal 2 Angelruten verwendet werden, das Halten von mehr ist nicht erlaubt.
  3. Während des Nachtfischen auf Karpfen müssen die Aushakmatte und das Kescher bereit zu sein.
  4. Dieses Nachtangeldokument ist von 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang gültig.
  5. Jeder muss sein Transportmittel so parken, dass es niemanden stört.
  6. Karpfen, Graskarpfen und Aal müssen sofort zurückgesetzt werden, im Besitz haben ist verboten.
  7. Es ist verboten,Öffnen Feuer zu machen c.q. zu Grillen.
  8. Während des Nachtfischen ist ein „Open Shelter“ in Grün oder Tarnfarbe erlaubt.
  9. Jeder muss seinen Angelplatz sauber hinterlassen, wenn sie es verlässt.
10. Es ist nicht gestattet, beim Nachtangeln Lärm oder Überbelästigungen zu verursachen.
11. Der Inhaber dieser Lizenz ist verpflichtet, bei der Kontrolle seinen Angelausweis und dieses Nachtfischereidokument zu zeigen.
12. Während der Nachtstunden müssen Sie auch die Regeln unserer normalen Genehmigung einhalten.
13. Wenn die oben genannten Verbote oder Bedingungen nicht beachtet werden, wird jeder Betracht ohne schriftliche Erlaubnis zu Fischen. Was unwiderruflich zum Entzug dieser Erlaubnis führen kann.